Bürokratie im Online-Shop

von Rosa Meyer | 12.Juni 2026

Wer heute einen Onlineshop betreibt, baut keine Zukunft mehr auf, sondern verwaltet nur noch den regulatorischen Overkill aus Brüssel. Der europäische EPR-Irrsinn zwingt uns ab sofort zu einem drastischen Schritt: Wir stellen den Privatversand ins europäische Ausland komplett ein.

EGBGB, DDG, DSGVO, TTGSG, UWG, PAngV, ProdSG, GPSR, VerpackG, GeoBlocking-VO, OS-VO, PPWR, ...

Als ich vor über 20 Jahren mit FunFabric, also mit Spaß und Stoff an den Start ging, war mein erstes „Lager“ mein eigener Kleiderschrank. In den ersten Monaten bin ich durch die Geschäfte gezogen, um leere, gebrauchte Kartons einzusammeln. Gepackt wurde im Wohnzimmer, und die fertigen Pakete habe ich mit einer Sackkarre zur Post gefahren. Bald schon hatte ich einen kleinen Lagerraum gemietet, das Sortiment wuchs organisch, und wir durften immer mehr Kunden im Ausland begrüßen.

Damals bot das Internet die Chance, unkompliziert und engagiert nach vorne zu gehen. Heute fühlt es sich an, als würde man uns mit Gewalt rückwärts jagen.

Ich habe gerade tagelang am Code unseres Shops gearbeitet. Nicht, um den Service zu verbessern, sondern um den gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbutton einzubauen. Eine weitere Funktion, die am Ende vermutlich genauso wenig genutzt wird wie die seitenlangen Datenschutzerklärungen und AGBs. Gleichzeitig musste ich das System so umprogrammieren, dass wir ab sofort nur noch an Lieferadressen in Deutschland versenden.

Der Grund: Der europäische EPR-Irrsinn und die B2B-Ausnahme

Wir stellen den Privatversand in europäische Nachbarländer nicht freiwillig ein. Wir werden von den Hürden der europäischen Gesetzgebung schlichtweg dazu gezwungen. Das Stichwort heißt EPR (Erweiterte Produzentenverantwortung).

Was auf dem Papier nach Umweltschutz klingt, ist in der Praxis ein bürokratisches Monster. Es gibt kein zentrales europäisches System. Wir müssten uns in jedem Land einzeln bei nationalen Behörden registrieren und oft hohe Mindestgebühren zahlen – egal, ob wir dorthin hunderte Pakete schicken oder nur ein einziges. Das ist für kleinere Shops wie FunFabric wirtschaftlich nicht tragbar.

Die einzige Ausnahme: Gewerbliche Kunden (B2B) dürfen wir weiterhin im Ausland beliefern, da diese den Verpackungsmüll im Zielland rechtlich selbst entsorgen müssen. Für Privatkunden ist an der Grenze nun Schluss. Da wir unseren Checkout rechtssicher halten müssen, können gewerbliche Kunden aus dem Ausland ab sofort nicht mehr direkt über das Shopsystem bestellen, sondern exklusiv per E-Mail anfragen.

Die Absurdität des „Geoblocking“-Gesetzes

Die gesetzliche Krönung des Ganzen: Wegen der europäischen Geoblocking-Verordnung darf ich Kunden aus dem Ausland den Einkauf in meinem Shop rechtlich gar nicht verbieten. Sie dürfen also weiterhin bei uns bestellen – aber wir dürfen die Ware aufgrund der EPR-Regeln nicht mehr über die Grenze schicken. Das bedeutet: Kunden aus dem Ausland können kaufen, müssen sich den Weitertransport ab einer deutschen Adresse aber nun selbst organisieren, also eine Lieferanschrift in Deutschland angeben.

Ein System, das nur Anwälten nützt

Mich macht diese Entwicklung wütend und verzweifelt. Wer heute einen Onlineshop betreibt, steht ohne eigenen, kostenintensiven Anwalt quasi permanent vor dem finanziellen Ruin. Die Gesetze sind so komplex, dass Fehler vorprogrammiert sind. Und am Ende profitiert nicht die Umwelt oder der Verbraucher, sondern eine Industrie von Abmahnanwälten, die wie Aasgeier das Netz nach kleinsten Formalfehlern absuchen, um Kasse zu machen.

Hier ist eine kleine Auswahl der „Stolpersteine“, die uns Händlern in den letzten Jahren vor die Füße geworfen wurden – allesamt Pflichten, die wir mit viel Aufwand rechtssicher umsetzen mussten, während die eigentliche Leidenschaft auf der Strecke blieb. Ich würde meine Zeit viel lieber dafür aufbringen, neue Stoffe und spannende Zutaten für Euch zu finden und diese hier ausführlich vorzustellen, statt mich durch Gesetzestexte zu wühlen:

  • Der neue Widerrufsbutton: Ein Pflicht-Knopf im Checkout für Kündigungen mit zwei Klicks.
  • Verbindliche Lieferzeiten pro Variante: Die Pflicht, für jede einzelne Farbe und jede Größe eine exakte Lieferzeit direkt beim Artikel anzuzeigen – Pauschalformulierungen sind abmahnfähig.
  • Der Grundpreis-Zwang: Die Pflicht zur genauen Umrechnung von Preisen auf starre Einheiten wie Quadrtameter, Kilo oder Liter, selbst bei Kleinstmengen.
  • GPSR (Produktsicherheitsverordnung): Pflicht zur Angabe von Hersteller-E-Mails und Sicherheitswarnungen auf jeder einzelnen Produktseite.
  • Verpackungsgesetz (VerpackG) & DSGVO: Dauerbaustellen für Registrierungen, Cookie-Warnungen und seitenlange Rechtstexte.
  • Technische Formular-Absicherung: Ein zwingender Schutz für jedes Kontakt- und Bestellformular gegen kriminelle Spam-Bots, um Server-Blacklists und Datenmissbrauch zu verhindern.

Ein Satz gegen tausend Seiten Papier

Als ich anfing, umfassten meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lediglich einen einzigen Satz:

„Was Dir nicht gefällt, kannst Du innerhalb von 14 Tagen zurückschicken, bitte melde Dich zuvor, um den Ablauf zu klären.“

Im Grunde funktioniert unser Service auch heute noch genau nach diesem Prinzip. Wir behandeln unsere Kunden fair, kulant und auf Augenhöhe. Doch um diesen einen Gedanken rechtssicher zu verpacken, müssen wir heute seitenlange Texte im Shop hinterlegen, die absolut niemand liest, die uns aber vor teuren Abmahnungen schützen sollen.

Wo früher Raum für Innovation und Leidenschaft war, regiert heute die Angst vor existenziellen Bußgeldern. Viele Mitstreiter in der Branche geben in diesen Monaten komplett auf.

Wir (noch) nicht. Aber um Funfabric für die Zukunft zu sichern, müssen wir uns wieder auf den deutschen Markt gesundschrumpfen. Ich danke all unseren treuen Kunden im Ausland für die jahrelange Unterstützung – und ich bin bitter enttäuscht, dass uns die Politik diesen Riegel vorschiebt.